Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Februar 2020 einen Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang setzt sich aus einem 3-tägigen Unterrichtsteil und einem praktischen Teil, der die Besamung von Sauen unter Anleitung des Bestandstierarztes im Betrieb des Teilnehmers (bzw. seines Arbeitgebers) umfasst, zusammen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Gebühren zur Teilnahme an dem Kurs finden sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode: 33004137.