Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Mai 2021 einen Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang setzt sich aus einem 3-tägigen Unterrichtsteil und einem praktischen Teil, der die Besamung von Sauen unter Anleitung des Bestandstierarztes im Betrieb des Teilnehmers (bzw. seines Arbeitgebers) umfasst, zusammen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Gebühren zur Teilnahme an dem Kurs finden sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Termin: 04. bis 06. Mai 2021 jeweils von 9.00 bis 17.15 Uhr
Ort: Seminarräume der Versuchsstation Schweinehaltung, Hermann-Ehlers-Str. 17, 26160 Bad Zwischenahn-Wehnen
Eine Anmeldung kann online auf der Internetseite erfolgen.
Anmeldeschluss ist am 20.04.2021.