Eigenbestandsbesamungskurs bei Schweinen
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Deshalb bietet auch die Schweinebesamungsstation Weser-Ems im Jahr 2025 wieder zwei Lehrgänge zum Erlernen der Eigenbestandsbesamung an.
In drei Tagen wird das vom Gesetz geforderte Wissen rund um die Besamung vermittelt. Dazu gehören neben den rechtlichen Bestimmungen auch Themen wie Anatomie, Fruchtbarkeit, Besamungszeitpunkt und Tiergesundheit. Besonders geschätzt wird von den Teilnehmern der Austausch mit den anderen Praktikern.
Am Modell wird die Besamung geübt. Den Abschluss bildet am dritten Tag die Prüfung. Nach bestandener Prüfung sind die Teilnehmer dann „Eigenbestandsbesamer für Schweine“ und dürfen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers die Besamungen durchführen.
18. bis 20. März 2025
jeweils von 8.30 bis 16.45 Uhr im Schulungsraum der Schweinebesamungsstation Weser-Ems
Wettruper Straße 6 49770 Dohren.
Melden Sie sich am besten sofort an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der folgende Lehrgang findet statt vom
11. bis 13. November 2025
jeweils von 8.30 bis 16.45 Uhr möglichst im Großraum Cloppenburg. Der genaue Ort wird noch festgelegt.
Kontakt:
Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
Bernhard Kuiter
Teamleitung West, Aussendienst überregional
Wettruper Str. 6
49770 Dohren
Telefon: 05962 8778-21
Telefax: 05962 8778-29
E-Mail: kuiter@schweinebesamung.de