Eigenbestandsbesamungskurs bei Schweinen
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Die Schweinebesamungsstation Weser-Ems bietet regelmäßig Lehrgänge zum Erlernen der Eigenbestandsbesamung an.
Was wird vermittelt?
In drei Tagen wird das vom Gesetz geforderte Wissen rund um die Besamung umfassend vermittelt:
- Rechtliche Bestimmungen zur Eigenbestandsbesamung
- Anatomie und Reproduktionsbiologie beim Schwein
- Fruchtbarkeit und optimaler Besamungszeitpunkt
- Tiergesundheit und Hygiene
- Praktische Übungen am Modell
- Austausch mit anderen Praktikern aus der Praxis
Besonders geschätzt wird von den Teilnehmern der direkte Austausch mit anderen Praktikern. Am Modell wird die Besamung geübt. Den Abschluss bildet am dritten Tag die Prüfung.
Nach bestandener Prüfung sind die Teilnehmer offiziell zertifizierte „Eigenbestandsbesamer für Schweine" und dürfen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers Besamungen eigenständig durchführen.
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49770 Dohren
Telefon: 05962 8778-21
Telefax: 05962 8778-29
E-Mail: kuiter@schweinebesamung.de

