Eigenbestandsbesamungskurs bei Schweinen
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Deshalb bietet auch die Schweinebesamungsstation Weser-Ems im November 2024 einen Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Der Lehrgang besteht aus drei Tagen Unterricht zu Themen rund um Besamung, Fruchtbarkeit und Tiergesundheit und der praktischen Durchführung der Besamung von Sauen im eigenen Bestand des Teilnehmers (Arbeitgebers) unter Anleitung des Betriebstierarztes.
05. bis 07. November 2024
jeweils von 8.30 bis 16.45 Uhr im Schulungsraum der Schweinebesamungsstation Weser-Ems
Wettruper Straße 6 49770 Dohren.
Der Lehrgang endet mit einer theoretischen Prüfung.
Der sich anschließende praktische Teil des Lehrgangs erfolgt im Betrieb des Teilnehmers. Erst danach ist der Lehrgang abgeschlossen und die Landwirtschaftskammer kann die Prüfungsbescheinigung erstellen.
Melden Sie sich am besten sofort an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Kontakt:
Schweinebesamungsstation Weser-Ems e.V.
Bernhard Kuiter
Teamleitung West, Aussendienst überregional
Wettruper Str. 6
49770 Dohren
Telefon: 05962 8778-21
Telefax: 05962 8778-29
E-Mail: kuiter@schweinebesamung.de