ASP im Hausschweinebestand - Schutz und Überwachungszone von insgesamt 10 km Radius festgelegt
Eigenbestandsbesamung bleibt unter Einhaltung der Hygieneregeln weiterhin möglich
Mitten im Veredlungsgebiet im Nordwesten Deutschlands wurde in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Emsbüren die ASP festgestellt. Die Einrichtung eine Schutzzone von 3 km Radius und einer Überwachungszone mit 10 km Radius um den betroffenen Betrieb wurde von den Behörden veranlasst um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Hier geht es zur interaktiven Karte des FLI: LINK
Für Hoffnung sorgt die Tatsache, dass das ASP Virus auf keinem weiteren Betrieb festgestellt wurde. Auch im Wildschweinebestand gibt es bisher keinen ASP Befund. (Stand 14.07.22).
Das Besamen durch betriebsfremde Personen ist verboten, die Eigenbestandsbesamung bleibt erlaubt.
- Die Übergabe des Spermas erfolgt an der Hofgrenze ohne das Betriebsgelände zu betreten. Es werden individuell Absprachen getroffen.
- Die Restriktionsgebiete werden zuletzt beliefert. Die Fahrzeuge werden anschließend gereinigt und desinfiziert.
- Trächtigkeitskontrolle und Betriebsberatungen werden dort nicht durchgeführt.
Dieser aktuelle ASP Fall unterstreicht die Wichtigkeit betrieblicher Hygienekonzepte. Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Tiere. Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden Biosicherheit Schwein. Anhand der Checklisten kann jeder für seinen Betrieb überprüfen ob alles zur Vorbeugung von Krankheitseinschleppung (nicht nur ASP) getan wurde und auch wirklich in der täglichen Praxis gelebt wird. LINK zum Leitfaden.