Die Tierschutznutztierverordnung schreibt ab 1.8.21 Beschäftigungsmaterial vor das
sein soll. Die neue Initiative Tierwohl fordert zusätzlich Raufutter. Dieses muss
zum gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsmaterial gegeben werden und überwiegend verfügbar sein.
In unserer aktuellen Aktion finden sie viele Möglichkeiten die Anforderungen arbeitssparend und wirtschaftlich umzusetzen.
Für weitere Informationen sprechen Sie gern mit ihrem Besamungstechniker oder
Herrn Rechtien, Tel: 05962 8778 17 Mail: rechtien@schweinebesamung.de